Ein Informationsmaterial des Klimanotstands-Zentrums Jena
zum 1. Mai 2026
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Unsere Arbeitsbedingungen beeinflussen unser Wohlbefinden und unsere Gesundheit stark. Als Beschäftigte können wir diese Bedingungen nur begrenzt ändern. Viele arbeiten noch in Gebäuden ohne Hitzeschutz.
Aber wir müssen nicht alles ertragen. Hitzeschutz ist Arbeitsschutz. Das umfasst neben dem eigenen Verhalten (mehr trinken, passend kleiden, morgens lüften) auch betriebliche Maßnahmen. Nach §4 des Arbeitsschutzgesetzes muss der Arbeitgeber die Arbeit so gestalten, dass Gefahren für Leben und Gesundheit vermieden oder minimiert werden.
WETTEREXTREME NEHMEN ZU
Wir spüren es mittlerweile häufig direkt: Das Klima verändert sich und führt zu mehr Extremwetterereignissen. Kinder, die jetzt geboren werden, werden ungefähr doppelt so viele Waldbrände, drei Mal so viele Überschwemmungen und Ernteausfälle und sieben Mal so viele Hitzewellen erleben wie ihre Großeltern. [4]
In Deutschland ist Hitze mit 98,4% die Hauptursache für Todesfälle durch Extremwetter: 2000–2023 starben 17.534 Menschen aufgrund von Hitze. [3] In Jena stieg die Anzahl der sogenannten Heißen Tage (über 30°C) von 6 pro Jahr (1961–1990) auf 10 pro Jahr (1991–2020). [3, S. 15] Bis 2050 werden 16 und bis 2100 werden 44 Heiße Tage pro Jahr erwartet.

GESUNDHEITSRISIKEN DURCH HITZE
Hitze wirkt direkt auf unseren Körper: Sie kann zu Flüssigkeitsmangel, Hitzekrämpfen, Erschöpfung, Bewusstlosigkeit oder einem potentiell tödlichen Hitzschlag führen. Auch durch Insekten übertragene Krankheiten nehmen zu.
Die Grenzen der Anpassung gibt der menschliche Körper vor: Das Herz-
Kreislauf-System, die Nieren und Harnwege sowie das Gehirn, die Nerven und Muskeln sind empfindlich gegenüber zu hohen Temperaturen. Besonders gefährdet sind Beschäftigte mit Vorerkrankungen (z. B. Bluthochdruck), höheren Alters oder denen nächtliche Kühlung fehlt. Hitze wirkt sich auch auf die psychische Gesundheit negativ aus und hat indirekte Folgen wie eine höhere Unfallgefahr.
BEI DER ARBEIT IN INNENRÄUMEN
… wird die zunehmende Hitze aufgrund des Klimawandels spürbar. Als Temperaturen, die wir als angenehm empfinden, gelten im Winter Raumlufttemperaturen von 19°C bis 24°C und im Sommer von 23°C bis 26°C. Bei Temperaturen über 30°C können Beschäftigte oft nur noch mit reduzierter Leistung arbeiten.
BEI DER ARBEIT IM FREIEN
… sind Beschäftigte den Auswirkungen von Extremwetter direkt ausgeliefert. Zur Hitzebelastung kommt hier auch noch die Belastung durch UV-Strahlen hinzu. Arbeitgeber sollten deshalb besondere Schutzmaßnahmen für ihre Beschäftigten ergreifen. Dazu gehört die Bereitstellung zusätzlicher
Schutzkleidung und geeigneter Sonnenschutzmittel. [2, A5.1 S. 8]

UNSER RECHT ALS BESCHÄFTIGTE
Es gibt für Beschäftigte kein „Hitzefrei“. Aber für bestimmte Temperaturen gibt es einige Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). [1] Die ArbStättV legt fest, dass „Arbeitsräume, in denen aus betriebstechnischer Sicht keine spezifi schen Anforderungen an die Raumtemperatur gestellt
werden, […] eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur haben [müssen]“. Die Temperatur soll 26°C nicht überschreiten. [1]
Bei Temperaturen unter 30°C können
Vordächer, reflektierende Vorrichtungen an den Fenstern, Sonnenschutzverglasungen oder Bepflanzungen helfen.
Ab 30°C „müssen
wirksame Maßnahmen … ergriffen werden, welche die Beanspruchung der Beschäftigten reduzieren“ [2, A3.5 S. 6].
Geeignete Maßnahmen sind:
● Effektiver Einsatz von möglichst außen liegenden Sonnenschutzvorrichtungen;
● Erhöhte Nachtlüftung;
● Reduzierung innerer thermischer Lasten (z. B. elektrische Geräte nur bei Bedarf betreiben);
● Verschiebung von Arbeitszeiten;
● Lockerung der Bekleidungsordnung;
● Bereitstellung von Erfrischungsgetränken.
Nicht alle diese Maßnahmen müssen realisiert werden, sondern die Arbeitgeber können auswählen. Das Bereitstellen von
Erfrischungsgetränken gilt jedoch inzwischen als generelle Mindestvorgabe.
Bei einer Temperatur über 35°C
ist der Raum „ohne technische Maßnahmen (z. B.
Luftduschen, Wasserschleier), organisatorische Maßnahmen (z. B. Entwämungsphasen) oder persönliche Schutzausrüs-
tung (z. B. Hitzeschutzkleidung) … nicht als Arbeitsraum geeignet“ [2, A3.5 S. 7].
Da die Bedingungen in den Arbeitsräumen maßgeblich vom Gebäude abhängen, entsteht hier auch eine große Verantwortung für die Kommunen, die das in ihrer Bauplanung und den entsprechenden Baugenehmigungen berücksichtigen müssen.
QUELLEN
[1] Verordnung über Arbeitsstätten.
[2] Technische Regeln für Arbeitsstätten, Raumtemperatur
[3] Hitezaktionsplan Jena 2025.
[4] Science: www.science.org/doi/10.1126/science.abi7339
Weiterführende Literatur:
- Informationsmaterial der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
- Empfehlungen für die Arbeit an heißen Sommertagen: https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung/Physikalische-Faktoren/Klima-am-Arbeitsplatz/Sommertipps
- C. Günster et al. (Hrsg.) (2021): Versorgungs-Report Klima und Gesund-
heit, DOI 10.32745/9783954666270-7.